Recover

Preise

Pro Praxis, nicht pro Patient:in.

Sie zahlen für das Werkzeug, nicht für die Menge Ihrer Behandlungen. Alle Stufen enthalten die Patienten-App, unbegrenzte Vorlagen und die Trainingsprotokolle.

Solo

Für einzelne Therapeut:innen

29/Monat

Endpreis, monatlich kündbar

  • Bis zu 25 aktive Patient:innen
  • Eigene Übungsbibliothek
  • Dreiphasige Pläne aus Vorlagen
  • Trainingsprotokolle einsehen
30 Tage testen

Praxis

Für Praxen mit mehreren Behandler:innen

79/Monat

Endpreis, monatlich kündbar

  • Unbegrenzt Patient:innen
  • Bis zu 5 Therapeut:innen
  • Gemeinsame Vorlagen im Team
  • Auswertung der Trainingstreue
30 Tage testen

Klinik

Für Reha-Einrichtungen

Auf Anfrage

Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

  • Mehrere Standorte
  • Eigene Übungsvideos
  • Auftragsverarbeitungsvertrag
  • Ansprechpartner:in mit Telefonnummer
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Bevor Sie sich anmelden

Zahlen meine Patient:innen etwas?
Für den Zugang zu ihrem Plan nicht. Die App und alle zugewiesenen Übungen sind für sie kostenlos. Optional können einzelne Aufbauphasen als In-App-Kauf angeboten werden – das entscheiden Sie je Vorlage.
Was passiert nach den 30 Tagen?
Das Abo läuft normal weiter, die erste Abbuchung erfolgt nach 30 Tagen. Kündigen Sie vorher, entstehen keine Kosten. Kündigen können Sie jederzeit selbst, ohne uns zu schreiben.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?
Ihre Vorlagen und Patientenzuordnungen bleiben erhalten und sind bei einer Reaktivierung sofort wieder da. Der Zugriff ruht, gelöscht wird nichts – bis Sie die Löschung verlangen.
Rechnen Sie mit Krankenkassen ab?
Nein. Recover ist ein Werkzeug für Ihre Praxis, kein Heilmittel und kein DiGA. Die Abrechnung Ihrer Leistungen bleibt unverändert.
Brauchen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
Ja, und Sie bekommen ihn von uns. Da Trainingsdaten Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO sind, verarbeiten wir sie ausschließlich in der EU (Rechenzentrum Frankfurt).
Kommt zum Preis noch Umsatzsteuer dazu?
Nein. Die genannten Beträge sind Endpreise – wir weisen nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer aus. Für Praxen ist das in der Regel ein echter Vorteil: Wer überwiegend Heilbehandlungen abrechnet, ist selbst umsatzsteuerbefreit und könnte eine ausgewiesene Steuer ohnehin nicht als Vorsteuer geltend machen.