Preise
Pro Praxis, nicht pro Patient:in.
Sie zahlen für das Werkzeug, nicht für die Menge Ihrer Behandlungen. Alle Stufen enthalten die Patienten-App, unbegrenzte Vorlagen und die Trainingsprotokolle.
Solo
Für einzelne Therapeut:innen
29 €/Monat
Endpreis, monatlich kündbar
- Bis zu 25 aktive Patient:innen
- Eigene Übungsbibliothek
- Dreiphasige Pläne aus Vorlagen
- Trainingsprotokolle einsehen
Praxis
Für Praxen mit mehreren Behandler:innen
79 €/Monat
Endpreis, monatlich kündbar
- Unbegrenzt Patient:innen
- Bis zu 5 Therapeut:innen
- Gemeinsame Vorlagen im Team
- Auswertung der Trainingstreue
Klinik
Für Reha-Einrichtungen
Auf Anfrage
Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
- Mehrere Standorte
- Eigene Übungsvideos
- Auftragsverarbeitungsvertrag
- Ansprechpartner:in mit Telefonnummer
Häufige Fragen
Bevor Sie sich anmelden
- Zahlen meine Patient:innen etwas?
- Für den Zugang zu ihrem Plan nicht. Die App und alle zugewiesenen Übungen sind für sie kostenlos. Optional können einzelne Aufbauphasen als In-App-Kauf angeboten werden – das entscheiden Sie je Vorlage.
- Was passiert nach den 30 Tagen?
- Das Abo läuft normal weiter, die erste Abbuchung erfolgt nach 30 Tagen. Kündigen Sie vorher, entstehen keine Kosten. Kündigen können Sie jederzeit selbst, ohne uns zu schreiben.
- Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?
- Ihre Vorlagen und Patientenzuordnungen bleiben erhalten und sind bei einer Reaktivierung sofort wieder da. Der Zugriff ruht, gelöscht wird nichts – bis Sie die Löschung verlangen.
- Rechnen Sie mit Krankenkassen ab?
- Nein. Recover ist ein Werkzeug für Ihre Praxis, kein Heilmittel und kein DiGA. Die Abrechnung Ihrer Leistungen bleibt unverändert.
- Brauchen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
- Ja, und Sie bekommen ihn von uns. Da Trainingsdaten Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO sind, verarbeiten wir sie ausschließlich in der EU (Rechenzentrum Frankfurt).
- Kommt zum Preis noch Umsatzsteuer dazu?
- Nein. Die genannten Beträge sind Endpreise – wir weisen nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer aus. Für Praxen ist das in der Regel ein echter Vorteil: Wer überwiegend Heilbehandlungen abrechnet, ist selbst umsatzsteuerbefreit und könnte eine ausgewiesene Steuer ohnehin nicht als Vorsteuer geltend machen.